Aus Essen stellt sich quer
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Kondome zum Erhalt der "Herrenrasse"?
WAZ, 02.06.2014 Leserbrief Beleidigung
![]() WAZ / Essen, Rubrik Leserforum,Montag, 02.06.2014 Beleidigung
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WAZ, 22.05.2014 Leserbrief Gesinnungsjustiz
![]() WAZ / Essen, Rubrik Leserforum,Donnerstag, 22.05.2014 Gesinnungsjustiz
Gregor Vonnemann, Essen |
WAZ, 20.05.2014 Leserbrief Freie Meinung?
![]() WAZ / Essen, Rubrik Leserforum,Dienstag, 20.05.2014 Freie Meinung?
Dietrich Keil, Essen |
NRZ, 15.05.2014 Leserbriefe Persilschein / Mimosenhaft
![]() NRZ / Essen, Rubrik Leser-Klartext,Donnerstag, 15.05.2014 Persilschein / Mimosenhaft
Ich gehöre zu den Ratsmitgliedern, die Haliti deswegen angezeigt haben. Nicht nur wegen persönlicher Beleidigung, sondern wegen Volksverhetzung. Die darf nach den Gräueln des Hitler-Faschismus heute und nie wieder einen Platz haben. Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Das Gericht wertete das aber als freie Meinungsäußerung. Ein Persilschein, dass diese Hetze weitergeht. Wäre das im Potsdamer Abkommen nach dem Krieg geforderte Verbot von Nazi-Parteien umgesetzt worden, gäbe es keine Grundlage für solches „Recht“. Das Verbot faschistischer Organisationen und ihrer Propaganda ist überfällig. Mimosenhaft Kondom-Aktion. Als ich erstmals las, dass der NPD-Ratsherr Marcel Haliti Kondome an Politiker versandt hatte mit der Aufforderung, sich nicht fortzupflanzen, musste ich spontan schmunzeln über diese ironische Geste. Und ausgerechnet diese Politiker, die ständig ihr Lieblingswort „Toleranz“ in die Welt hinausschreien, strengen in ihrer Mimosenhaftigkeit einen Prozess an. Zum Glück wurde das Ansinnen nun abgeschmettert. Das ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit. Recht so! Rolf Jansen, per E-Mail |
WAZ, 15.05.2014 Leserbrief Würde verletzt
![]() NRZ / Essen, Rubrik Leserbriefe,Donnerstag, 15.05.2014 Würde verletzt
Es folgt der ungekürzte vollständige Leserbrief: Ein Fanatiker darf also Andersdenkenden durch das Zusenden von Kondomen indirekt zu verstehen geben, „solche Menschen wie Dich sollten sich nicht vermehren“, in anderen Worten: „sie sollten nicht existieren“. Die Getroffenen sollen das hinnehmen und als Meinungsäußerung ohne Würde-verletzende Absicht schlucken?! Die Verharmlosung der Nazis im Deutschland der 20er- und 30er-Jahre des letzten Jahrhunderts führte zu den schlimmsten Katastrophen der Menschheit. Das muss uns doch zu denken geben! Brecht schrieb: Das Gedächtnis der Menschheit ist erstaunlich kurz. Gerichte haben eine hohe Verantwortung. Dieses Urteil ermutigt Fanatiker zu noch dreisterer Verletzung der Würde des Menschen, die unantastbar ist. Wer weiß, wo das hinführen kann! Wir sollten den Anfängen wehren und uns gegen die Demontage der Menschenrechte stellen, egal wo jemand geboren wurde und welcher Minderheit er angehört. Würdeverletzungen sind keine Äußerungen einer politischen Meinung, sondern sie sind Verletzungen der Menschenrechte. |
14.05.2014 Leserbrief (unveröffentlicht) In welcher Stadt leben wir eigentlich?
NRZ, 13.05.2014 Empört über den Gummi-Paragrafen
![]() NRZ / Essen,Dienstag, 13.05.2014 Empört über den Gummi-Paragrafen
Verfahren gegen Noch-NPD-Ratsherr Marcel Haliti wird eingestellt
Die Meinungsfreiheit ist eine ziemlich dehnbare Angelegenheit – mindestens so elastisch, wie ein Kondom aus Naturkautschuk, das haben gestern fünf Mitglieder des Stadtrates lernen müssen.
Eine klare Beleidigung fand die Staatsanwaltschaft und hatte dem NPD-Frontmann einen Strafbefehl über 95 Tagessätze à 10 Euro aufgebrummt. Doch der akzeptierte die Strafe nicht – und sah sich gestern bestätigt: Das Verfahren wurde auf Kosten der Landeskasse eingestellt, Haliti muss nur seinen Anwalt zahlen. Es war, so sagt ein Gerichtssprecher, eine Wertungsfrage an der Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht. Wie berichtet, war der persönliche kreative Beitrag Halitis bei der Aktion überschaubar: Er hatte nur seine Unterschrift unter einen Brief gesetzt, den die Jungen Nationaldemokraten bundesweit an Mandatsträger verschickten. Und er hatte auf das Rechtsgutachten eines Berliner Fachanwalts vertraut, das der Provokation juristische Unbedenklichkeit bescheinigte. Selbst wenn das Gericht den Verbotsirrtum für vermeidbar gehalten hätte – eine spürbare Strafmilderung wäre allemal dabei herausgesprungen. Für seinen Mandanten rang sich Verteidiger Björn Clemens zu der Geste durch, Haliti habe niemanden persönlich angreifen wollen, es sei nur um eine politische Aktion gegangen. Und so lenkte am Ende auch Staatsanwalt Rainer Kock ein. Und übernahm es selbst wie auch Richter Stefan Groß, den wartenden Zeugen vor der Tür zu vermitteln, was denen schlecht zu vermitteln war: Dass die Aktion straffrei bleibt, weil die Schuld eher gering ausfiele. „Ich kann das kaum verstehen“, sagt Rolf Fliß, Bürgermeister mit grünem Parteibuch und irgendetwas zwischen verblüfft und entsetzt, „dass hier Täter und Opfer verdreht“ werden. Denn im Prozess war es auch darum gegangen, dass die anderen Ratsparteien mit allerlei Geschäftsordnungstricks angelegentlich Hetztiraden des NPD-Manns verhindern. Fliß und Co. mussten sich belehren lassen, dass das Recht zum Gegenschlag in der Politik aber auch manche Geschmacksgrenze sprengt: „Wir sind offenbar eine sehr tolerante Gesellschaft, dass wir so etwas durchgehen lassen“, so Fliß: „Ich bin ein Stück weit enttäuscht, ich hätte mir ein an deres Signal gewünscht.“ Wohl auch, weil man sich hernach noch für seine „gefühlsechte Empörung“ verspotten lassen muss: Haliti posierte für den Fotografen vor dem Gerichtsportal und grinste sich eins. Die Hetze kann weitergehen.Bildunterschrift: „Wer zuletzt lacht“: Marcel Haliti mit seinem Verteidiger Björn Clemens. Nur seine Kosten muss der NPD-Ratsherr zahlen. FOTO: ROTH |
WAZ, 13.05.2014 NPD-Ratsherr wird nicht verurteilt
![]() WAZ / Essen,Dienstag, 13.05.2014 NPD-Ratsherr wird nicht verurteilt
Marcel Haliti muss nur Anwaltskosten tragen
Das Beleidigungs-Verfahren gegen den NPD-Ratsherren Marcel Haliti ist vom Amtsgericht eingestellt worden. Der 30-Jährige hatte Kondome an Essener Politiker geschickt und ihnen in einem – von den Jungen Nationaldemokraten vorgefertigten – Brief empfohlen, sich nicht fortzupflanzen. Gestern ging der Prozess ohne Urteil zu Ende: Haliti muss lediglich seine Anwaltskosten tragen. Als „rechtlich schwierig“, beschreibt Richter Stefan Groß die Anklage und spricht von einer „Grenzschwelle“. Auch Staatsanwalt Rainer Kock sieht die Strafbarkeit an der „unteren Grenze“. Man müsse abwägen zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten. Verteidiger Björn Clemens hatte zuvor eine Einstellung des Verfahrens angeregt und versichert: „Er wollte seine politische Meinung äußern und hatte nicht die Absicht jemanden zu verletzen.“ Zehn Ratsmitglieder von Grünen, Linken, SPD und AUF hatten sich durch die Kondome sehr wohl beleidigt gefühlt und einen Strafantrag gestellt. Darauf war gegen Haliti zunächst ein Strafbefehl über 950 Euro (95 Tagessätze) ergangen. Doch der NPD-Mann legte Einspruch ein und verwies darauf, er habe auf das Rechtsgutachten eines Berliner Anwalts vertraut, wonach die Aktion nicht strafbar sei. Das hatte der Strafbefehl nicht berücksichtigt. |
NRZ, 16.04.2014 Hetzen und grinsen
![]() NRZ / Essen,Mittwoch, 16.04.2014 Hetzen und grinsen
Handfeste Beleidigung oder harmlose Satire? Kurz vor Ende der Ratsperiode muss sich NPD-Mann Marcel Haliti wegen verschickter Kondome vor Gericht rechtfertigen. Befangenheitsantrag bremst Prozess vorerst aus
Wie sich das anfühlt, wenn man so richtig eins auf die Nase bekommt, hat Marcel Haliti erst im Dezember bei einer frühmorgendlichen Prügelei vor einer Borbecker Gaststätte gespürt. Der Staatsanwalt ermittelt auch gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung, aber Aussage steht gegen Aussage: Wer zuerst drosch, bleibt womöglich ungeklärt. So nah kommt man sich im Stadtrat dann doch nicht: Wenn der 30-Jährige NPD-Vorsitzende dort zu verbalen Schlägen gegen Ausländer und Minderheiten ausholte, gingen nicht wenige Rats„kollegen“ angewidert aus dem Saal, oder aber sie schnitten ihm gleich das Wort ab: Antrag auf Schluss der Debatte, klare Mehrheit, Sie können sich wieder setzen, Herr Haliti. Aber irgendwie muss sie sich offenbar entladen, diese rechtsextreme Gesinnung, und weil man nicht alle Tage im Fackelschein grenzwertige Demos abhalten kann, kam dem gelernten Anlagenmechaniker eine Aktion der NPD-Jugendorganisation gerade recht: „Für Ausländer und ausgewählte Deutsche“ steckte der Rechtsaußen Kondome in die Post, vornehmlich an Ratsmitglieder von SPD, Grünen und Linken, als Protest „gegen die unkontrollierte Einwanderungspolitik und den damit verbundenen Bevölkerungsaustausch in unserem Land“. Was Haliti witzig fand, brachte manchen Empfänger auf die Palme. Es hagelte Strafanzeigen wegen Beleidigung, und weil der NPD-Funktionär einen Strafbefehl über 95 Tagessätze à 10 Euro nicht akzeptieren mochte, wird seit gestern am Amtsgericht prozessiert. Dabei erweist sich der Verhüterli-Versand als keine so durchsichtige Sache, wie mancher sich das vielleicht wünschen könnte. Das mag an Björn Clemens liegen, Halitis Pflichtverteidiger, der sich vor Gericht schon für namhafte Rechtsextreme in die Bresche geworfen hat. Oder an dem Umstand, dass die gleichen Ermittlungen andernorts, in Bochum etwa oder Dresden, eingestellt wurden. Oder aber daran, dass sich Amtsrichter Stefan Groß die Frage stellen muss, ob ein beleidigt wirkender NPD-Mann, der ausdrücklich kein Nationalsozialist sein will, ein „Recht auf Gegenschlag“ einzuräumen ist. „Finden Sie das nicht unanständig?“ Da staunte dann auch der als Zeuge geladene SPD-Ratsherr Michael Franz nicht schlecht, als nicht etwa die von ihm beklagten „menschenverachtenden Unverschämtheiten“ Halitis in der Kritik stand, sondern Franz’ Angewohnheit, den Erfrischungsraum des Rates aufzusuchen, wenn Haliti doch mal das Wort ergreift. „Finden Sie das nicht unanständig?“, musste sich der verblüffte Sozialdemokrat da vom Verteidiger vorhalten lassen. Die Frage war der Anfang vom Ende des Prozesstages, denn weil Richter Groß die Frage nicht zuließ, er zuvor nach Ansicht des Verteidigers aber eine ähnliche Frage nach persönlichen Empfindungen gestellt hatte, hält Halitis Anwalt den Richter für befangen: Da sei fraglos eine „Ungleichbehandlung“. Bis zur geplanten Fortsetzung der Hauptverhandlung am 28. April soll über den Antrag entschieden sein. Schon jetzt aber lässt Anwalt Clemens durchblicken, dass er nicht gedenkt, in die Defensive zu gehen: Zu Wort kommen sollen unter anderem der Landesvorsitzende der NPD in Nordrhein-Westfalen und der Bundesvorsitzende der Jungen Nationaldemokraten. Denn vor dem Versand der Kondome mit dem für die Empfänger ehrenrührigen Anschreiben hatte die NPD in einem Rechtsgutachten für sich die strafrechtliche Harmlosigkeit der Aktion bescheinigen lassen. So gesehen, sagt sein Rechtsbeistand, müsse Haliti straffrei ausgehen, mindestens aber Strafmilderung zugesprochen bekommen. Der kann sich ein pubertäres Grinsen immer noch nicht verkneifen: Die Sache sei ja eine Satire gewesen, meint Haliti: „Hätte ich das geschickt bekommen – ich hätte einfach darüber gelacht.“ Ob ihm das Lachen noch vergeht, darüber wird an weiteren drei bereits lose anberaumten Verhandlungstagen noch zu reden sein. Im Stadtrat wird man sich vermutlich eh nicht mehr treffen. Was auch immer die NPD bewogen hat, eine weitere Spitzenkandidatur Halitis zu verhüten: Er steht auf der Reserveliste zur Kommunalwahl nur auf Platz 5.Bildunterschrift: Ob Marcel Haliti, hier mit seinem Verteidiger Björn Clemens, das Lachen vergeht, wird sich erst noch zeigen müssen. FOTO: ALEXANDRA ROTH |
WAZ, 16.04.2014 NPD-Ratsherr wegen Beleidigung vor Gericht
![]() WAZ / Essen,Mittwoch, 16.04.2014 NPD-Ratsherr wegen Beleidigung vor Gericht
Der Politiker hatte an Ratsmitglieder Kondome verschickt. Sie sollten sich wegen ausländerfreundlicher Haltung nicht fortpflanzen. Strafprozess nach Befangenheitsantrag gegen den Richter unterbrochen
Vor dem Amtsgericht Essen muss sich seit Dienstag der NPD-Kreisvorsitzende und Ratsherr Marcel Haliti (30) verantworten. Auf Beleidigung lautet die Anklage. Er hatte an Mitglieder des Essener Rates Kondome mit der Aufforderung verschickt, sich nicht fortzupflanzen.
Zuvor hatte Haliti sich vor allem als Opfer der anderen Parteien dargestellt. Sie umzingelten Wahlkampfstände, sagte er, und ließen ihm per Geschäftsordnung keine Möglichkeit, im Rat zu reden. Der Katernberger SPD-Ratsherr Michael Franz bestätigte letzteres: „Die Geschäftsordnung lässt uns diese Möglichkeit.“ Er und andere verließen auch den Saal, wenn Haliti rede: „Er spricht gegen Menschen, das muss ich mir nicht antun.“ Als „menschenverachtend“ bewertete Franz Beiträge Halitis. Die am Nachnamen erkennbaren ausländischen Wurzeln des in Essen geborenen Halitis sprach dessen Verteidiger an. Wie er denn vor diesem Hintergrund auf die Aktion reagiert hätte, wenn er Empfänger eines der Kondome gewesen wäre? Der NPD-Mann gab sich tolerant: „Ich hätte geschmunzelt, es als Satire verstanden.“ Im Prozess wird es anders als bei normalen Beleidigungen um die weiter gehende politische Meinungsfreiheit gehen. Richter Groß sammelt erst einmal die Fakten, liest die politischen Parolen auf der Verpackung des Kondoms vor. Aber nur auszugsweise: „Den Text zu den Anwendungshinweisen brauche ich nicht vorzulesen.“ Ein anderes Strafverfahren gegen Haliti scheint beendet zu sein. Er hatte sich im Dezember nach einer Kneipenschlägerei als Opfer von Ausländern bezeichnet. Als die angeblichen Angreifer sich meldeten, rückte Haliti in die Rolle des Beschuldigten. Klären ließ sich die Schuldfrage wohl nicht. Wie zu hören ist, will die Staatsanwaltschaft die Verfahren gegen alle Beteiligten einstellen.Bildunterschrift: Angeklagt wegen Beleidigung: NPD-Ratsherr Marcel Haliti, hier neben Verteidiger Björn Clemens. FOTO: ALEXANDRA ROTH |
NRZ, 23.01.2014 NPD-Ratsherr steht bald vor Gericht
![]() NRZ / Essen,Donnerstag, 23.01.2014 NPD-Ratsherr steht bald vor Gericht
Marcel Haliti muss sich nach seiner Kondom-Aktion wegen Beleidigung in zehn Fällen verantworten
Das ungeschützte Versenden jungnationaler Kondome nebst brüskierendem Verwendungszweck-Hinweis an Essener Ratspolitiker im Vorfeld der jüngsten Bundestagswahl hat für den NPD-Ratsherrn Marcel Haliti ein Nachspiel: Der 30-jährige Rechtsaußen muss sich bald vor dem Essener Amtsgericht verantworten – wegen Beleidigung in zehn Fällen. Dies bestätigte gestern Staatsanwalt Rainer Kock gegenüber der NRZ.
Hat der Antrag der Ankläger vor Gericht weiterhin Bestand, gilt der Ratsherr als vorbestraft, was rein rechtlich aber keinen direkten Einfluss auf sein Mandat hätte. Nur wer wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, berichtete die Stadt auf Nachfrage. Beleidigung aber gilt als Vergehen. „Das ist ein reines Antragsdelikt“, bestätigte Kock. Als wie arg die Empfänger sie empfunden haben, will Richter Stefan Groß von den zehn Ratsmitgliedern von AUF, SPD, Grünen und Linken erfahren, die nach Gesprächen mit Ermittlern des Staatsschutzes Strafantrag gegen Haliti gestellt hatten. Die Politiker sollen als Zeugen vor Gericht erscheinen. Der Kreis aller Kondom-Empfänger dürfte aber weitaus größer gewesen sein. Wie viele es genau waren, kann die Staatsanwaltschaft aber nicht sagen. Noch nicht abgeschlossen sind die Ermittlungen nach der Schlägerei vor einer Kneipe, in die Marcel Haliti am 8. Dezember in Borbeck verwickelt war, sagt Rainer Kock. Seitdem ermittelt die Polizei wegen gefährlicher Körperverletzung. Bislang wurde der NPD-Ratsherr in diesem Verfahren als Geschädigter und nicht als einer der insgesamt sechs Beschuldigten geführt. Es könnte sich jedoch schnell ein Anfangsverdacht gegen Haliti richten, wenn ihn einer der Beteiligten oder ein Zeuge beschuldigen sollte. Was dem Staatsanwalt als gar nicht so unwahrscheinlich zu gelten scheint. „Das wird wohl so kommen“, meint Kock.Bildunterschrift: Ratsherr Marcel Haliti steht am 18. März wegen Beleidigung in zehn Fällen vor Gericht FOTO: VAHLENSIECK Ankündigung auf erster Lokalseite:
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WAZ, 23.01.2014 Kondom-Aktion bringt Ratsherrn vor Gericht
![]() WAZ / Essen,Donnerstag, 23.01.2014 Kondom-Aktion bringt Ratsherrn vor Gericht
Justiz sieht Beleidigung von Kommunalpolitikern. Verzicht auf Fortpflanzung gefordert
Eine Kondom-Aktion des Essener Ratsherrn und NPD-Kreisvorsitzenden Marcel Haliti kommt im März vor Gericht. Haliti hatte Ratsmitgliedern Kondome der Jungen Nationaldemokraten mit der Aufforderung zugeschickt, sich nicht fortzupflanzen. Die Strafjustiz wertet das als strafbare Beleidigung. Das Amtsgericht Essen verhängte gegen den 30-Jährigen, der seit 2009 im Stadtrat sitzt, auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl in Höhe von 950 Euro (95 Tagessätze). Seit Herbst vergangenen Jahres hatte der Staatsschutz gegen Haliti ermittelt. Am 17. September war bei Essener Ratsmitgliedern ein mit seinem Namen unterzeichnetes Schreiben angekommen, dem ein Kondom der Jungen Nationaldemokraten beilag. Aufgefordert wurden die Kommunalpolitiker, darunter auch Oberbürgermeister Reinhard Paß, sich künftig nicht fortzupflanzen. Haliti spricht von Protest Gegen den Strafbefehl hat Haliti Einspruch eingelegt, gegen den am 18. März vor dem Amtsgericht verhandelt wird. Richter Stefan Groß stuft den Fall offenbar nicht als Bagatelle ein. Er hat zehn Ratsmitglieder als Zeugen geladen. Sie wird er fragen, ob sie sich durch Halitis Aktion beleidigt fühlten. Vier gehören den Linken an, drei den Grünen, zwei der SPD und einer der AUF-Fraktion. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft handelt es sich um die Ratsmitglieder, die auf Anfrage der Ermittler Strafantrag gestellt hatten. Ohne diesen Antrag kann die Staatsanwalt das Delikt nicht verfolgen. Nötig ist also, dass sich durch die Aktion auch wirklich jemand beleidigt fühlte. Wenn der Strafbefehl über 95 Tagessätze in dieser Größenordnung bestehen bleibt, gilt der Ratsherr als vorbestraft, weil Strafen mit mehr als 90 Tagessätzen im Register vermerkt werden. Als sonderlich wohlhabend sieht die Justiz den NPD-Politiker nicht an. Sein Tagessatz von zehn Euro liegt am unteren Rand der Einkommensskala. |
NRZ, 01.10.2013: Staatsschutz ermittelt gegen NPD-Ratsherrn
![]() NRZ / Essen,Dienstag, 01.10.2013 Staatsschutz ermittelt gegen NPD-Ratsherrn
Das Haliti-Verhüterli nebst Schreiben an Ratspolitiker und den OB hat ein Nachspiel
Das ungeschützte Versenden jungnationaler Kondome nebst Verwendungszweck-Hinweis an Essener Politiker und den Oberbürgermeister hat für den NPD-Ratsherrn Marcel Haliti ein unangenehmes Nachspiel: Jetzt ermittelt der Staatsschutz gegen den selbsternannten Vertreter der „nationalen Opposition“ und Kreisverband-Vorsitzenden der NPD. Dies bestätigte die Polizei gestern auf NRZ-Anfrage. Es sei ein Verfahren anhängig, hieß es, der Ausgang allerdings offen. Geprüft werde unter anderem, ob der Inhalt des am 17. September von Haliti verbreiteten Briefes den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Nicht auszuschließen sei, dass der Ratsherr diesmal über das Ziel hinausgeschossen ist. Ob einzelne Adressaten des Schreibens Anzeige erstattet haben oder ein entsprechender NRZ-Bericht zu Ermittlungen von Amts wegen geführt haben, war gestern nicht zu klären. Stadtsprecherin Nicole Mause jedenfalls berichtete von mehreren Anfragen von Ratsmitgliedern an das Rechtsamt der Stadt Essen. Schon bei der Info-Veranstaltung in Frintrop am 11.September wegen des Übergangsheims für Flüchtlinge seien die Kondome nach Darstellung des „AUF“-Ratsherrn Dietrich Keil aufgetaucht, der sich erfreut über die Ermittlungen zeigte: „Man kann die Neonazis nicht in Ruhe gewähren lassen. Schweigen ermuntert diese Hetzer nur.“ Wie Haliti in dem Schreiben formulierte, protestiere die NPD mit ihrer Aktion „Kondome für Ausländer und ausgewählte Deutsche“ gegen eine Politik, die eine multikulturelle Gesellschaft in Deutschland fordere und fördere. Mit dem Haliti-Verhüterli sollte zudem ein politisches Zeichen gesetzt werden „gegen die Missstände, die unser Land und unser Volk belasten“. Das dürfte diesmal ziemlich daneben gegangen sein. |
Ratsfraktion AUF 30.09.2013: Anzeige gegen NPD – Verbot gefordert
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