Aus Essen stellt sich quer
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9. November: Jährlich wiederkehrendes Gedenken zur Reichspogromnacht
Berichterstattung über die Gedenkveranstaltung
WAZ, 20.11.2013 Leserbrief Kein Rückgrat
![]() WAZ / Essen, Rubrik Leser-Forum,Mittwoch, 20.11.2013 Kein Rückgrat
Karl Kunkel, Essen |
NRZ, 16.11.2013 Kommentar: Die Demokratie hatte Dienstschluss
![]() NRZ / Essen, Rubrik In diesen Tagen,Samstag, 16.11.2013 Die Demokratie hatte Dienstschluss
Selbst wenn man manche Nachricht hat sacken lassen, macht sie sich tagelang unangenehm bemerkbar: Das ist ein untrügliches Zeichen dafür, dass der Stoff selbst nach langem Grübeln nur allzu schwer verdaulich ist. Man hat es noch nicht einmal gründlich genug vergessen, um es sich in Erinnerung rufen zu müssen: Zwei Behörden, die ständig in Kontakt miteinander stehen, versagen im Vorfeld der Reichspogromnacht bei dem Versuch, die NPD-Demo zu verbieten - oder zu erlauben -, auf ganzer Linie. Die Polizei, heißt es im Nachhinein, habe wohl nicht deutlich genug gemacht, dass sie gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts, das dem Aufmarsch stattgab, tatsächlich Beschwerde in nächster Instanz einlegen wollte. Oder hatte man beim Oberverwaltungsgericht nur nicht genau genug hinhören können, weil niemand ans Telefon ging? Als das Fax eintrudelte um 18.43 Uhr am Freitagabend, hatte auch der letzte Entscheider das Gerichtsgebäude gen Wochenende verlassen. Die Demokratie hatte Dienstschluss. Pech gehabt. Am Montag drauf soll’s mächtig gekracht haben hinter den Kulissen: Die beiden Präsidentinnen der Behörden in Essen und Münster tauschten sich einigermaßen munter darüber aus, wie es denn passieren konnte..., und wie blöd man denn jetzt so dastehe in der Öffentlichkeit. Zumindest in diesem Punkt hatten sie beide Recht. Schließlich wurde der Schwarze Peter der Polizei zugeschoben. Man hatte sich „geeinigt“. Die Essener Behörde sollte bei möglichen kritischen Nachfragen, was denn da schief gelaufen sei, die Asche auf ihr Haupt streuen. „Wir müssen uns das ankreiden“, hieß es dann einigermaßen zerknirscht an der Büscherstraße, während ein Sprecher des Oberverwaltungsgericht freimütig feixen durfte, so etwas ja noch nie erlebt zu haben. Eine solche Einigkeit in der Bewertung ist ein wenig überraschend und macht argwöhnisch. Man hätte es auch anders formulieren kann: Die Essener Polizei hat sich vielleicht zu sehr auf den gesunden Menschenverstand von Verwaltungsrichtern am Tag vor einem historisch wichtigen Datum verlassen. Und das Oberverwaltungsgericht hat - ohne einen Vorsatz unterstellen zu wollen - die hiesige Behörde mit Dienst nach Vorschrift ins Leere laufen lassen. So oder so - der Bürger steht kopfschüttelnd davor. Mehr als schade drum, zumal es das erste Mal war, das Essens Polizeipräsidentin einen Verbotsversuch unternommen hat. Kopf hoch, Frau Fischer-Weinsziehr, beim nächsten Mal läuft’s professioneller. |
WAZ, 14.11.2013 NPD-Demo: Essener Polizei ließ Gericht im Unklaren
![]() WAZ / Essen,Donnerstag, 14.11.2013 NPD-Demo: Essener Polizei ließ Gericht im Unklaren
Als das Präsidium am Freitagabend seine Beschwerde an das OVG in Münster faxte, waren die Richter nicht mehr im Dienst
Die Polizei hat beim Versuch, die NPD-Demo am vergangenen Samstag in Borbeck zu verbieten, einen Fehler gemacht. Ihre Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen kam zwar am Freitag beim Oberverwaltungsgericht (OVG) an, doch da war in Münster längst niemand mehr im Dienst. So konnte die NPD am Jahrestag der Reichspogromnacht aufmarschieren. Man habe am Freitagnachmittag mit dem OVG Münster telefoniert, erklärt Polizeisprecher Lars Lindemann. „Doch wir haben nicht deutlich genug gesagt, dass wir Beschwerde einlegen wollen“, räumt er den Fehler ein. Gegen 18.43 Uhr schickten die Essener Beamten ihre schriftliche Beschwerde per Fax an das OVG. Zu spät, dort war bereits niemand mehr. „So einen Fall haben wir noch nie gehabt“, sagt Ulrich Lau, Vorsitzender Richter und Sprecher des OVG Münster. Im Telefonat zwischen Polizei und Gericht habe die Polizei gesagt, sie wisse noch nicht, ob sie Beschwerde einlege, schildert Lau den Fall aus Sicht des OVG. „Um 18 Uhr haben wir das Faxgerät ein letztes Mal kontrolliert.“ Als sie keine Nachricht von der Polizei vorfanden, seien die Mitarbeiter dann nach Hause gegangen. „Irgendwann ist auch mal Schluss“, so der Richter. Lau kritisiert, dass sich die Essener Polizei an dem Freitag erst an die Medien gewandt habe, dem Gericht aber nicht eindeutig gesagt habe, dass sie Beschwerde einlegen wolle. Polizeipräsidentin Stephania Fischer-Weinsziehr hatte die NPD-Demo am Jahrestag der Reichspogromnacht verboten. Dagegen hatten die Rechten beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Widerspruch eingereicht, dem stattgegeben wurde. Der nächste Schritt wäre die Beschwerde der Polizei beim OVG gewesen. Auch in Zukunft will die Polizei versuchen, derartige Demonstrationen zu verbieten. „Sobald wir Hoffnung auf Erfolg haben, versuchen wir es. Wir prüfen jede Veranstaltung von extremen Parteien“, sagt Polizei-Sprecher Lindemann. Kommentar Seite 2 Bildunterschrift: S. Fischer-Weinsziehr |
WAZ, 14.11.2013 Kommentar: Peinlich für die Polizei
![]() WAZ / Essen, Rubrik Kommentar,Donnerstag, 14.11.2013 Peinlich für die Polizei
Man kann nur mit dem Kopf schütteln. Da versucht die Polizei, den Aufmarsch der NPD zum Jahrestag der Pogromnacht zu ver- hindern, und ihre Beschwerde versauert übers Wochenende im Faxgerät des Oberverwaltungsgerichts Münster. Wie bitte konnte das passieren? Ein klassischer Fall von Fehlkommunikation? Denn die Polizei hat im Telefonat mit dem OVG am Freitagnachmittag versäumt, klar und deutlich mitzuteilen, dass man eine Beschwerde einreichen will. Dann hätten die Richter sicherlich nicht um 18 Uhr Feierabend gemacht. Der Vorfall ist peinlich für die Polizei. Im Essener Präsidium reagiert man entsprechend zurückhaltend: Den Fehler räumt man ein, weitere Statements zum Fall gibt es nicht. Einige Fragen seien an dieser Stelle gestattet: Hat man sich nicht vorher erkundigt, wie in einem solchen Fall vorzugehen ist? Und vor allem: Warum hat die Polizei dem OVG nicht im Telefonat ganz deutlich gesagt, dass sie Beschwerde einlegen will? Die Polizei muss sich dem Vorfall stellen – und ihn aufarbeiten. So etwas darf nie wieder passieren. Für die Bürger in Essen bleibt zu hoffen, dass die Polizei nach dieser Posse nicht resigniert. Eine ihrer Aufgaben ist es, unsere öffentliche Ordnung zu schützen. Sie sollte weiter im Rahmen ihrer Möglichkeiten Demo-Verbote gegen Rechte aussprechen. Dass Nazis in Essen aufmarschieren, das will – außer vielleicht ein paar Verirrten – niemand. |
NRZ, 14.11.2013 Leserbrief: Ein Zeichen setzen
![]() NRZ / Essen, Rubrik Leser-Klartext,Donnerstag, 14.11.2013 Ein Zeichen setzen
Bildunterschrift: S. Fischer-Weinsziehr |
NRZ, 13.11.2013 Gut gemeint, schlecht gemacht
![]() NRZ / Essen,Mittwoch, 13.11.2013 Gut gemeint, schlecht gemacht
Bei ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts machte die Polizei einen Fehler
Da standen sie nun im Vorfeld der NPD-Kundgebung in Borbeck und wunderten sich: Wo blieb sie nur, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster darüber, ob die Rechten nun am Jahrestag der Pogromnacht aufmarschieren dürfen oder nicht? Selbst Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) und die versammelte Polizistenschar antworteten mit Schulterzucken. Denn sie hatten allesamt keine Ahnung, dass da gehörig was schief gelaufen war am Abend zuvor. Die Beschwerde der Polizeipräsidentin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts, das den Neonazi-Aufmarsch erlaubte, war zwar beim OVG eingegangen, doch sie lief ins Leere. Denn das Papier, das exakt um 18.43 Uhr das Faxgerät in Münster verließ, blieb unbearbeitet. Die Belegschaft des OVG war längst im wohlverdienten Wochenende. Die Polizei hat einen entscheidenden Fehler gemacht, wie sich jetzt auf NRZ-Nachfrage herausstellte: „Wir müssen uns das ankreiden“, räumte Polizeisprecher Lars Lindemann unumwunden ein: „Wir hätten im Vorfeld deutlicher machen müssen, dass wir beabsichtigen, Beschwerde einzulegen.“ Gut gemeint, schlecht gemacht also: Der erste Verbotsversuch einer NPD-Demo in der Amtszeit der Behördenleiterin Stephania Fischer-Weinsziehr – er war eine Premiere im doppelten Sinne. „Dass so etwas passiert, ist wohl das erste Mal“, sagte jedenfalls OVG-Sprecher Ulrich Lau, der sich an keinen vergleichbaren Fall erinnern kann: „In der Vergangenheit hat es nie Probleme gegeben. Da ist man befremdet.“ Es habe schlicht eine klare Ansage gefehlt, dass die Essener Behörde beabsichtige, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts die nächste Instanz anzurufen. Wäre das passiert, hätte es auch keine Probleme gegeben, versichert Lau. Den Einwand, vor dem Hintergrund einer jahrelangen Erfahrung mit möglichen juristischen Auseinandersetzungen im Vorfeld von rechten Kundgebungen am 9. November zumindest eine Bereitschaft für den Fall der Fälle am Oberverwaltungsgericht vorzuhalten, will Lau nicht gelten lassen: „Wir können unsere Belegschaft doch nicht auf einen Verdacht hin dienstverpflichten.“Bildunterschrift: Gab sich beim NPD-Aufmarsch zerknirscht: Justizminister Thomas Kutschaty. |
NRZ, 11.11.2013 Rechte Provokationen am Gedenktag
![]() NRZ / Das Land,Montag, 11.11.2013 Rechte Provokationen am Gedenktag
NRW-Justizminister Kutschaty plädiert auf Gegendemo für NPD-Verbot – Rangeleien in Duisburg
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NRZ, 11.11.2013 „Unsäglich, unerträglich, beschämend“
![]() NRZ / Essen,Montag, 11.11.2013 „Unsäglich, unerträglich, beschämend“
50 NPD-Anhänger trafen am Samstag in Borbeck auf 200 Gegendemonstranten, darunter der Justizminister. Es blieb friedlich
Ob es wirklich stimmt, dass sie „ohne Verfassungsschutz nur zu dritt“ gewesen wären – diese Frage blieb am Samstag auf dem „neuen“ Marktplatz in Borbeck unbeantwortet: Etwa 50 Anhänger der rechtsextremen NPD hatten sich dort versammelt, um laut Demo-Anmeldung der Mauertoten an der innerdeutschen Grenze zu gedenken. Aber der Aufmarsch einer laut Verfassungsschutzbericht „fremdenfeindlichen“, „rassistischen“ und „antisemitischen“ Partei just am Gedenktag der Reichspogromnacht vor 75 Jahren wurde genau so verstanden, wie er wohl gemeint war: als willkommene Gelegenheit, die Datumsgleichheit zum wiederholten Mal für eine Provokation zu nutzen. Das empfanden nicht nur die rund 200 Gegendemonstranten so, darunter NRW-Justizminister Thomas Kutschaty, sondern auch Polizeipräsidentin Stephania Fischer-Weinsziehr, die erstmals den Versuch unternommen hatte, die NPD-Demo zu verbieten. Ob sie erfolgreich war, diese Frage blieb kurioserweise bis zum Demo-Ende selbst für Polizei und Justizminister unbeantwortet: Kein Muck vom Oberverwaltungsgericht in Münster, das über den Einspruch gegen die Demo-Erlaubnis durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu befinden hatte. Und so standen sich Provokateure und Empörte gegenüber: „Unsäglich, unerträglich und beschämend“, bezeichnete der NRW-Justizminister den NPD-Aufmarsch – und räumte zugleich ein: Derlei Demos am 9. November verbieten zu können, so wie einst auch von ihm gefordert, mag wünschenswert sein, ist aber „rechtlich schwierig“. Ohnehin geht Kutschaty einen Schritt weiter: „Es wird Zeit für ein NPD-Verbot!“Bildunterschrift: 200 Gegendemonstranten folgten dem Aufruf des Bündnisses „Essen stellt sich quer“. Nicht zuletzt dank 100 Polizisten blieb alles friedlich. FOTO: VAHLENSIECK |
WAZ, 11.11.2013 Leserbrief: Miserabel
![]() WAZ / Essen, Rubrik Leserforum,Montag, 11.11.2013 Miserabel
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WAZ, 11.11.2013 Pfeifkonzert übertönt rechtsextreme Propaganda
![]() WAZ / Essen,Montag, 11.11.2013 Pfeifkonzert übertönt rechtsextreme Propaganda
150 Polizisten trennten Demonstranten. Justizminister Thomas Kutschaty fordert NPD-Verbot
Weswegen das Bündnis „Essen stellt sich quer“ Bürger und Vertreter von Parteien, Kirchen und Gewerkschaften für den Samstag zur Gegendemonstration auf dem Borbecker Marktplatz aufrief. Zur Mittagszeit standen sich dort ein Häuflein Rechtsextremer und ihre Gegner gegenüber – getrennt durch Absperrgitter und 150 Polizisten. So geriet der provozierende Aufmarsch zur erwarteten Farce. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) nannte die NPD-Aktion vor rund 200 Gegendemonstranten ein zynisches Signal gegen „Demokratie und Freiheit“ und betonte: „Es ist Zeit für ein NPD-Verbot“. Was die Provokateure, die mit einer Verstärkeranlage nach Borbeck gekommen waren, zu sagen hatten, ging im gellenden Pfeifkonzert der unter. Zwischenfälle blieben aus. Cla.PBildunterschrift: NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) sprach sich bei einer Demonstration des Bündnisses „Essen stellt sich quer“ für ein NPD-Verbot aus. FOTO: KNUT VAHLENSIECK |
Reden am 9. November
Wenn uns eine gehaltene Rede hier nicht dokumentiert wird, dann hat das rein technische Ursachen. Z.B. hat der Redner/ die Rednerin diese vielleicht frei - also ohne Rede-Textvorlage - vorgetragen. Nicht alle Reden sind aufgenommen worden, so dass man auch nicht immer Mitschnittprotokolle erstellen könnte.
Essen-stellt-sich-quer: Eröffnungsrede
NRW Justizminister Thomas Kutschaty
DGB Stadtverband Essen: Michael Zühlke
Anti-Rassismus-Telefon
Essener Friedensforum
Jungsozialisten in der SPD
MLPD in Essen
DKP in Essen
Vor dem 9. November
NRZ, 09.11.2013 Gericht erlaubt den Aufmarsch der NPD
![]() NRZ / Essen,Samstag, 09.11.2013 Gericht erlaubt den Aufmarsch der NPD
Polizeipräsidentin ruft nächste Instanz an
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WAZ, 09.11.2013 Gericht erlaubt NPD-Demo
![]() WAZ / Essen,Samstag, 09.11.2013 Gericht erlaubt NPD-Demo
Polizeipräsidentin zieht nun in die nächste Instanz
Die Essener Polizei hatte in diesem Jahr erstmals eine rechtsgerichtete Demo an dem Jahrestag untersagt. Das Gericht aber gab dem Antrag des NPD-Kreisverbandes statt. Nach der Schlappe zieht Fischer-Weinsziehr vor das Oberverwaltungsgericht in Münster. Die Gelsenkirchener Richter hatten festgestellt, dass allein der Umstand, dass eine dem rechtsextremen Spektrum angehörende Partei am 9. November eine Versammlung zum „Mauerfall am 9.11.89 - In Gedenken an die Mauertoten“ abhalte, noch keine so gravierende Störung der öffentlichen Ordnung darstelle. Vielmehr würde ein Verbot die Grundrechte der Versammlungsfreiheit und Meinungsäußerungsfreiheit in nicht vertretbarer Weise einschränken. Auch das Bundesverfassungsgericht habe in seiner bisherigen Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass das Grundgesetz grundsätzlich auch rechtsextreme Aussagen schütze (Aktenzeichen: 14 L 1550/13). Diese Auffassung hatten Opferverbände und linke Organisationen in den vergangenen Jahren als Provokation empfunden. Das erstmalige Demo-Verbot der Essener Polizei hatten sie daher begrüßt. Das Bündnis „Essen stellt sich quer“ wird am heutigen Samstag um 15 Uhr mit einer Gedenkkundgebung am Borbecker Bahnhof (Marktplatz) an die schrecklichen Geschehnisse vom 9. November 1938 erinnern – und gegen die NPD-Aktivisten Flagge zeigen. |
08.11.2013 Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hebt Versammlungsverbot auf
NRZ, 08.11.2013 Polizeipräsidentin verbietet NPD-Demo
![]() NRZ / Essen,Freitag, 08.11.2013 Polizeipräsidentin verbietet NPD-Demo
Die Rechten haben bereits Einspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt. Ob das Kundgebungsverbot wie in Duisburg Bestand haben wird, ist offen. „Essen stellt sich quer“ hält Plan für Gegendemo aufrecht
Steter Tropfen höhlt den Stein – das scheint selbst bei der Polizei zu gelten: Nach jahrelangen vergeblichen Rufen, die Behörde an der Büscherstraße solle doch zumindest einmal den Versuch unternehmen, gegen NPD-Kundgebungen an Jahrestagen der Pogromnacht vom 9. November einzuschreiten, hat Polizeipräsidentin Stephania Fischer-Weinsziehr jetzt zum ersten Mal in ihrer Amtszeit eine solche Kundgebung verboten. Ob die Rechten dennoch am Samstag in Borbeck aufmarschieren dürfen, entscheidet nun das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen. Mehrseitiger Auflagenbescheid Wie dessen Sprecher Karsten Herfort gestern auf Nachfrage berichtete, hat die NPD am gestrigen Nachmittag Einspruch gegen das Verbot der Polizei eingelegt. So schnell wie möglich werde das Verwaltungsgericht nun eine Entscheidung treffen, damit sowohl die Antragsteller als auch -gegner eine realistische Möglichkeit haben, gegen eine wie auch immer geartete Entscheidung in die nächste Instanz vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen. Einzelheiten aus dem „mehrseitigen Auflagenbescheid“, der den Anmeldern am Mittag zugestellt wurde, wollte die Polizei gestern nicht nennen, versicherte aber, dass dem Gericht eine weitaus fundiertere Begründung vorliegt als die, mit der sich die Polizeipräsidentin gestern zitieren ließ: „Versammlungen der NPD am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus in der Reichspogromnacht nehmen die Bürger als Provokation wahr.“ Der Widerstand gegen solche Kundgebungen am 9. November nehme seit Jahren stetig zu, hieß es weiter. Was letztlich den Ausschlag für das erste Verbot dieser Art seit vier Jahren in Essen gegeben hat – zumal die diesjährige NPD-Kundgebung unter dem selben Motto stehen sollte – ließ die Polizei gestern offen. Ob womöglich der Versuch der Duisburger Polizeipräsidentin, eine „Pro NRW“-Kundgebung verbieten zu wollen, den Ausschlag bei Fischer- Weinsziehr gegeben hat? Kein Kommentar. Immerhin: Das Verbot der Polizeipräsidentin Elke Bartels ist gestern vom zuständigen Verwaltungsgericht in Düsseldorf in erster Instanz bestätigt worden. „Überfällige Entscheidung“ Das Bürgerbündnis „Essen stellt sich quer“ und die Ratsfraktion der Grünen begrüßten gestern die „überfällige Entscheidung“ der Polizei, „nachdem wir seit vier Jahren darum kämpfen, dass diese Veranstaltungen untersagt werden“, sagte Bündnissprecher Max Adelmann. Ratsfrau Elisabeth van Heesch-Orass, die von einem „jahrelangen Streit im Polizeibeirat“ sprach, erklärte: „Mit dem Verbot der NPD-Demonstration kommt die Polizeipräsidentin endlich einer fortwährenden grünen Forderung nach, unter Ausschöpfung der Möglichkeiten des Versammlungsgesetzes rechtsextreme Aufmärsche am historisch so bedeutsamen 9. November zu verbieten.“ In diesem Zusammenhang bekam der Oberbürgermeister sein grünes Fett weg: „Es hätte für ihn selbstverständliche Chefsache sein müssen, die Genehmigungspraxis der letzten Jahre scharf zu kritisieren“, so Heesch-Orgass. Bündnissprecher Max Adelmann kündigte an, die Planungen von „Essen stellt sich quer“ für den 9. November zunächst aufrecht erhalten zu wollen. Um 15 Uhr soll zunächst eine Gedenkkundgebung auf dem Marktplatz am Borbecker Bahnhof stattfinden, zu der neben anderen Rednern auch Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) erwartet wird. Danach wollen die Teilnehmer gegen „die Zusammenrottung der NPD“ demonstrieren – wenn es dazu kommen sollte.Bildunterschrift: Auch am 19. August demonstrierte die NPD in Essen. Hunderte Bürger kamen zur Gegenkundgebung. FOTO: KLAUS MICKE |
WAZ, 08.11.2013 Polizei verbietet NPD-Demo
![]() WAZ / Essen,Freitag, 08.11.2013 Polizei verbietet NPD-Demo
Geplante Kundgebung am 9. November in Borbeck findet nicht statt
Polizeipräsidentin Stephania Fischer-Weinsziehr hat die von der NPD angemeldete Demonstration am Samstag, 9. November, verboten. Dies teilte die Polizei gestern mit. Laut Angaben der Polizei hatten sich 50 Teilnehmer der rechtsextremen Partei zu einer Kundgebung zum Thema „Gedenken an die Mauertoten“ auf dem Borbecker Markt angemeldet. Die Polizeipräsidentin Fischer-Weinsziehr sagte dazu: „ Versammlungen der NPD am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus in der Reichspogromnacht nehmen die Bürger als Provokation wahr.“ Der Widerstand der Essener Bürger gegen solche Kundgebungen am 9. November nehme seit Jahren stetig zu, so Fischer-Weinsziehr weiter. Auch in diesem Jahr haben zahlreiche politische Parteien, bürgerliche Bündnisse und die Kirche Veranstaltungen angemeldet. Zur rechtlichen Begründung wollte die Polizei sich gestern nicht äußern. Der Grund: Man müsse damit rechnen, dass die NPD gegen das Demo-Verbot juristisch vorgehe, so ein Polizeisprecher. |
07.11.2013 Essener Friedensforum: "dürfen nie wieder Einfluß bekommen"
07.11.2013 Grüne: "Verbot war überfällig"
07.11.2013 Pressemitteilung von Essen-stellt-sich-quer: Verbot begrüßt, Kundgebung bleibt
07.11.2013 Polizei Essen verbietet NPD-Kundgebung
07.11.2013 Pressemitteilung von Essen-stellt-sich-quer: Kundgebung verlegt
NRZ, 07.11.2013 NPD will am Gedenktag aufmarschieren
![]() NRZ / Essen,Donnerstag, 07.11.2013 NPD will am Gedenktag aufmarschieren
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